Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, von der Erbrechtskanzlei RA071'1 Rechtsanwälte Stuttgart erklärt anhand von konkreten Beispielen, welche Formvorschriften und Strukturen bei der Errichtung eines selbstgeschriebenen Testaments bzw. gemeinschaftlichen Ehegattentestaments einzuhalten sind. Er gibt Hilfestellungen für Formulierungen unter anderem zur Erbeinsetzung und zu Vermächtnissen. Zudem weist er auf typische Fehler bei Testamenten anhand von Beispielen aus seiner mehr als 25-jährigen beruflichen Erfahrung hin. Am Ende des Vortrags sollten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Lage sein, ein einfaches, handschriftliches Testament selbst errichten zu können. Zudem steht der Referent wie gewohnt auch für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung.
Das in der Praxis am häufigsten vorkommende Testament, das Eheleute errichten, ist das sogenannte Berliner Testament. Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, im zweiten Schritt soll das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Beim Berliner Testament handelt es sich um eine besondere Ausprägung eines gemeinschaftlichen Testaments. Rechtsanwalt Felix Dommermühl zeigt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden und welche besonderen Möglichkeiten Ehegatten bei der Testamentserrichtung haben. Die typischen Stärken und Schwächen des "klassischen" Berliner Testaments werden thematisiert wie auch typische Lücken in der Testamentsgestaltung. Der Vortrag richtet sich an alle, die sich mit der Errichtung eines Testaments beschäftigen oder sich über dieses Thema informieren möchten.
Der Dozent Dieter Blochinger ist in seinem Beruf als Notar täglich mit dieser Materie befasst und wird daher sowohl in juristischer als auch in praktischer Hinsicht hilfreiche Hinweise geben: Warum ist eine Vollmacht sinnvoll? Was passiert, wenn keine Vollmacht erteilt wird? Welche Alternativen gibt es? Welche Bereiche kann ich regeln? Welche Risiken sind mit der Erbteilung verbunden? Welche Form ist zu beachten? Welche Kosten entstehen? Nach dem einführenden Vortrag gibt es eine ausführliche Fragerunde.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Grundlage für das Zusammenleben und die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. In diesem Webinar vermittelt Rechtsanwalt Wolfgang Maurer die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und gibt praxisnahe Hinweise zu Rechten und Pflichten von Eigentümern und Beiräten. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit typischen Fragestellungen und für eine rechtssichere Zusammenarbeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell eine Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei Immobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, wonach zunächst der längstlebende Elternteil das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners erbt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte auf eines oder mehrere ihrer Kinder übertragen. Die Zahlung von Erbschaftsteuern könnte z.B. dadurch vermieden werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten eine Immobilie gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts auf eines oder mehrere der Kinder übertragen. Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann, Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche, etc.). lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Die digitale Welt ist nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile verfügt fast jeder über Online-Konten, wickelt Bankgeschäfte oder andere Verträge online ab. Doch was geschieht mit den virtuellen Verträgen, wenn jemand stirbt? Wie kommen die Erben oder Bevollmächtigten an die Daten, den Onlinezugang, die Passwörter? Sind vorsorgende Regelungen möglich? Der Rechtsanwalt Alexander Lütfrenk von der Kanzlei Schobinger & Partner beantwortet diese Fragen und klärt auf, welche Regelungen für den Todesfall möglich und sinnvoll sind.
In den letzten 40 Jahren haben viele Notariate Ehegatten das Berliner Testament empfohlen. Dies auch aus gutem Grund. Jedoch hat sich seitdem vieles verändert. Insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen zum Erbschaftssteuerrecht und aufgrund aktueller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs muss auf das Berliner Testament ein kritischer Blick geworfen werden. Rechtsanwalt Alexander Lütfrenk von Schobinger und Partner wird mit Ihnen deshalb besprechen, wie Sie (meist) ohne einen großen Kostenaufwand und mit einfachen Erklärungen Ihr veraltetes Berliner Testament soweit reparieren können, dass dieses wieder zeitgerecht ist, ohne dass hierfür erneut Notarkosten anfallen.
An diesem Abend werden von Notar Dieter Blochinger die wichtigsten rechtlichen Punkte des Erbrechts anschaulich im Überblick erläutert und dargestellt. Soll Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen werden oder erst nach dem Tod? Habe ich als Kind Anrecht auf eine Schenkung, muss ich als Elternteil alle meine Kinder gleich behandeln? Was kann ich tun, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus und was ist ein Pflichtteil? Was muss ich beachten, wenn ich mein Testament erstellen will? Nach dem einführenden Vortrag gibt es eine ausführliche Fragerunde.