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Schenkungen zu Lebzeiten an Abkömmlinge
Chancen und Risiken

lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell eine Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei Immobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, wonach zunächst der längstlebende Elternteil das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners erbt.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte oder eine Immobilie gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts auf eines oder mehrere der Kinder übertragen.
Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann, Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche, etc.).
lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Vortrag

Schenkungen zu Lebzeiten an Abkömmlinge
Chancen und Risiken

lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell eine Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei Immobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, wonach zunächst der längstlebende Elternteil das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners erbt.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte oder eine Immobilie gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts auf eines oder mehrere der Kinder übertragen.
Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann, Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche, etc.).
lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Vortrag