Hartmann, Uwe
An zahlreichen Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis wird der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, von der Erbrechtskanzlei RA0711, Rechtsanwälte Stuttgart, insbesondere folgende Punkte darstellen: Die Grundbuchberichtigung nach dem Tod des Erblassers mit und ohne Erbschein, bei Testamentsvollstreckung und beim Vorliegen einer General- und Vorsorgevollmacht; die Verwaltung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft; die Verwertung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben und im Rahmen der Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung); Überblick über die wesentlichen steuerlichen Regelungen beim Vererben von Immobilien. Anschließend steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.