Hartmann, Uwe
Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, von der Erbrechtskanzlei RA071'1 Rechtsanwälte Stuttgart erklärt anhand von konkreten Beispielen, welche Formvorschriften und Strukturen bei der Errichtung eines selbstgeschriebenen Testaments bzw. gemeinschaftlichen Ehegattentestaments einzuhalten sind. Er gibt Hilfestellungen für Formulierungen unter anderem zur Erbeinsetzung und zu Vermächtnissen. Zudem weist er auf typische Fehler bei Testamenten anhand von Beispielen aus seiner mehr als 25-jährigen beruflichen Erfahrung hin. Am Ende des Vortrags sollten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Lage sein, ein einfaches, handschriftliches Testament selbst errichten zu können. Zudem steht der Referent wie gewohnt auch für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung.
lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell eine Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei Immobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, wonach zunächst der längstlebende Elternteil das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners erbt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte oder eine Immobilie gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts auf eines oder mehrere der Kinder übertragen. Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann, Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche, etc.). lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
An zahlreichen Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis wird der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, von der Erbrechtskanzlei RA0711, Rechtsanwälte Stuttgart, insbesondere folgende Punkte darstellen: Die Grundbuchberichtigung nach dem Tod des Erblassers mit und ohne Erbschein, bei Testamentsvollstreckung und beim Vorliegen einer General- und Vorsorgevollmacht; die Verwaltung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft; die Verwertung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben und im Rahmen der Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung); Überblick über die wesentlichen steuerlichen Regelungen beim Vererben von Immobilien. Anschließend steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.