Skip to main content

AGB der Volkshochschule Böblingen-Sindelfingen e.V.

1. Anmeldung

Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die Anmeldung der Teilnehmerin/des Teilnehmers bei der vhs zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die vhs bedarf. Die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung für die Dauer von drei Wochen ab dem Zugang der Anmeldung bei der vhs gebunden. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist gilt der Vertrag ohne Annahmeerklärung der vhs als zustande gekommen, wenn die vhs die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich abgelehnt hat.
Bei minderjährigen Teilnehmenden wird der Vertrag nur mit den gesetzlichen Vertretern abgeschlossen, welche verpflichtet sind, die Entgelte zu bezahlen.

2. Teilnehmerzahl

Alle angegebenen Teilnehmerzahlen sind als Richtzahlen zu verstehen und unverbindlich. Bei Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühr.

3. Ermäßigungen

Bei Vorlage des Ausweises erhalten Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten, Arbeitslose, Wehrpflichtige, Bundesfreiwilligendienstler, FSJler, GBJler und Schwerbehinderte Gebührenermäßigung. Bei schriftlichen Anmeldungen bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Ausweises (z. B. Schülerausweis) beizulegen. Inhaber/-innen von Familienpässen der Stadt Böblingen erhalten auf Antrag 33,3 %, Inhaber/-innen von Berechtigungskarten der Stadt Sindelfingen 30 % Ermäßigung (außer bei Einzelveranstaltungen und Fahrten/Führungen).
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nur binnen drei Monaten nach Kurs-/ Veranstaltungsbeginn und gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Kurs bzw. Veranstaltung möglich.

4. Bezahlung / Fälligkeit

Die Gebühren sind am Tag des Kurs-/ Veranstaltungsbeginns fällig. Wir bevorzugen aus Kostengründen das Lastschriftverfahren. Die Gebühren werden zu Veranstaltungsbeginn vom angegebenen Konto eingezogen. Bei der persönlichen Anmeldung besteht in den Sekretariaten der Hauptstelle in Böblingen und Sindelfingen auch die Möglichkeit, bar zu bezahlen, wenn das Lastschriftverfahren nicht möglich ist. Für den Fall, dass die Lastschrift aufgrund der Nichtdeckung des angegebenen Kontos oder des Widerrufs der Einzugsermächtigung rückgebucht wird, trägt der/die Teilnehmer/-in die dadurch entstehenden Kosten, es sei denn, der entsprechende Sachverhalt wurde der vhs rechtzeitig mitgeteilt.

5. Anmeldebestätigung

Angemeldete erhalten eine Anmeldebestätigung per Post bzw. E-Mail.
Sie werden außerdem von uns benachrichtigt, wenn
-     die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits belegt ist
-    die Veranstaltung abgesagt wird oder Programmänderungen eintreten.
Falls Sie vor Kursbeginn keine Anmeldebestätigung oder Nachricht erhalten haben, fragen Sie bitte unbedingt im Kundenservice der vhs nach.

6. Bescheinigung

Die Anmeldebestätigung wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt. Eine ausführliche Teilnahmebescheinigung stellen wir auf Wunsch aus. Sie kann im Kundenservice der Volkshochschule innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Veranstaltung/des Kurses bestellt werden.

7. Unterrichtsfreie Tage

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt, es sei denn, es ist ausdrücklich angegeben.

8. Rücktritt

Ein Rücktritt muss gegenüber dem vhs.Kundenservice spätestens am 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Volkshochschule. Abmeldungen über die Kursleitung werden nicht anerkannt.
Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich, es sei denn, der Platz kann vor Beginn der Veranstaltung über die Warteliste vergeben werden.
Vorverkaufskarten werden nicht zurückgenommen.
Für Studienreisen und Prüfungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.

9. Kursausfall

Die Volkshochschule kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall einer Kursleiterin oder eines Kursleiters die Veranstaltung ganz oder teilweise ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
Rückerstattungsansprüche können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

10. Datenschutz

Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Kurswerbung, Abrechnung, Bestätigungen, Mahnungen, Absagen, Teilnehmerlisten, vhs-club) der vhs.Böblingen-Sindelfingen verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten.

11. Haftung

Die Haftung der vhs wird ausgeschlossen; dies gilt nicht für die

a) Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der vhs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen.

b) Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung dervhs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen.

c) Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).

Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die vhs keine Haftung.

12. Unterrichtsmaterial

Soweit nichts anderes in der Kursbeschreibung angegeben ist, sind Unterrichtsmaterial, Literatur etc. nicht im Kurs-/ Veranstaltungspreis enthalten.

13. Sonstiges

Abweichende und zusätzliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie auch schriftlich vereinbart worden sind. Kursleiterinnen und Kursleiter sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.
Es gilt die jeweilige Hausordnung des Unterrichtsortes, in der Regel der Volkshochschule oder der Schule, in der die Veranstaltung stattfindet.