Das in der Praxis am häufigsten vorkommende Testament, das Eheleute errichten, ist das sogenannte Berliner Testament. Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, im zweiten Schritt soll das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Beim Berliner Testament handelt es sich um eine besondere Ausprägung eines gemeinschaftlichen Testaments. Rechtsanwalt Felix Dommermühl zeigt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden und welche besonderen Möglichkeiten Ehegatten bei der Testamentserrichtung haben. Die typischen Stärken und Schwächen des "klassischen" Berliner Testaments werden thematisiert wie auch typische Lücken in der Testamentsgestaltung. Der Vortrag richtet sich an alle, die sich mit der Errichtung eines Testaments beschäftigen oder sich über dieses Thema informieren möchten.
lm Hinblick auf zukünftige Erbfälle stellt sich in der Familie die Frage, ob und in welcher Höhe eventuell eine Erbschaftsteuer anfallen könnte. Soweit eine oder zwei Immobilien sich im Vermögen der Eltern befinden, besteht die Gefahr, dass die Kinder insbesondere dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, wonach zunächst der längstlebende Elternteil das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners erbt. Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftsteuern kann unter anderem dadurch verhindert werden, dass Eltern bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögenswerte oder eine Immobilie gegen Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts auf eines oder mehrere der Kinder übertragen. Der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann, Erbrechtskanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis darstellen, welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Erbschaftsteuern bestehen und was die Beteiligten hierbei beachten müssen (Rückforderungsrechte, Ausgleichungspflichten, Pflichtteilsansprüche, etc.). lm Anschluss an den Vortrag steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
An zahlreichen Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis wird der Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Uwe Hartmann, von der Erbrechtskanzlei RA0711, Rechtsanwälte Stuttgart, insbesondere folgende Punkte darstellen: Die Grundbuchberichtigung nach dem Tod des Erblassers mit und ohne Erbschein, bei Testamentsvollstreckung und beim Vorliegen einer General- und Vorsorgevollmacht; die Verwaltung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft; die Verwertung der Immobilie durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben und im Rahmen der Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung); Überblick über die wesentlichen steuerlichen Regelungen beim Vererben von Immobilien. Anschließend steht der Referent für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.
Die digitale Welt ist nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile verfügt fast jeder über Online-Konten, wickelt Bankgeschäfte oder andere Verträge online ab. Doch was geschieht mit den virtuellen Verträgen, wenn jemand stirbt? Wie kommen die Erben oder Bevollmächtigten an die Daten, den Onlinezugang, die Passwörter? Sind vorsorgende Regelungen möglich? Der Rechtsanwalt Alexander Lütfrenk von der Kanzlei Schobinger & Partner beantwortet diese Fragen und klärt auf, welche Regelungen für den Todesfall möglich und sinnvoll sind.