AGBAllgemeine Hinweise und
Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Böblingen-Sindelfingen e.V.
1. Anmeldung
Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die
Anmeldung der Teilnehmerin/des Teilnehmers bei der vhs zustande, ohne dass es
einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die vhs bedarf. Die Allgemeinen
Hinweise und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung für die Dauer von drei Wochen ab
dem Zugang der Anmeldung bei der vhs gebunden. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist
gilt der Vertrag ohne Annahmeerklärung der vhs als zustande gekommen, wenn die
vhs die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich abgelehnt hat.
Bei minderjährigen Teilnehmenden wird der Vertrag nur mit den gesetzlichen
Vertretern abgeschlossen, welche verpflichtet sind, die Entgelte zu bezahlen.
2. Teilnehmerzahl
Alle angegebenen Teilnehmerzahlen sind als Richtzahlen zu verstehen und
unverbindlich. Bei Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl besteht kein
Anspruch auf Herabsetzung der Gebühr.
3. Ermäßigungen
Bei Vorlage des Ausweises erhalten Schülerinnen und Schüler, Auszubildende,
Studentinnen und Studenten, Arbeitslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
und Schwerbehinderte Gebührenermäßigung. Die ermäßigte Gebühr ist in Klammern
angegeben. Bei schriftlichen Anmeldungen bitten wir Sie, eine Kopie Ihres
Ausweises (z. B. Schülerausweis) beizulegen. Inhaber/-innen von Familienpässen
der Stadt Böblingen erhalten auf Antrag 33,3 %, Inhaber/-innen von Berechtigungskarten
der Stadt Sindelfingen 30 % Ermäßigung (außer bei Einzelveranstaltungen und
Fahrten/Führungen).
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nur binnen drei Monaten nach Kurs-/
Veranstaltungsbeginn und gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Kurs
bzw. Veranstaltung möglich.
4. Bezahlung / Fälligkeit
Die Gebühren sind am Tag des Kurs-/ Veranstaltungsbeginns fällig. Wir
bevorzugen aus Kostengründen das Lastschriftverfahren. Die Gebühren werden zu
Veranstaltungsbeginn vom angegebenen Konto eingezogen. Bei der persönlichen
Anmeldung besteht in den Sekretariaten der Hauptstelle in Böblingen und
Sindelfingen auch die Möglichkeit, bar zu bezahlen, wenn das
Lastschriftverfahren nicht möglich ist. Für den Fall, dass die Lastschrift
aufgrund der Nichtdeckung des angegebenen Kontos oder des Widerrufs der
Einzugsermächtigung rückgebucht wird, trägt der/die Teilnehmer/-in die dadurch
entstehenden Kosten, es sei denn, der entsprechende Sachverhalt wurde der vhs
rechtzeitig mitgeteilt.
5. Anmeldebestätigung
Angemeldete erhalten i.d.R. eine Anmeldebestätigung per Post bzw. E-Mail.
(Ausnahme: Bei Sammelanmeldungen werden keine Anmeldebestätigungen versandt)
Sie werden außerdem von uns benachrichtigt, wenn
- die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits belegt ist
- die Veranstaltung abgesagt wird oder Programmänderungen
eintreten.
Falls Sie vor Kursbeginn keine Anmeldebestätigung oder Nachricht erhalten
haben, fragen Sie bitte unbedingt im Sekretariat der vhs nach.
6. Bescheinigung
Die Anmeldebestätigung wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt. Eine
ausführliche Teilnahmebescheinigung stellen wir gegen eine Gebühr von 2,00 €
aus. Sie kann in den Sekretariaten der Volkshochschule innerhalb einer Frist
von
drei Monaten nach Beendigung der Veranstaltung/des Kurses bestellt werden.
7. Unterrichtsfreie Tage
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein
Unterricht statt, es sei denn, es ist ausdrücklich angegeben.
8. Rücktritt
Ein Rücktritt muss gegenüber dem VHS-Sekretariat spätestens am 10. Tag vor
Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der
Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Volkshochschule. Abmeldungen über
die Kursleitung werden nicht anerkannt.
Späterer Rücktritt ist nicht möglich, es sei denn, der Platz kann vor Beginn
der Veranstaltung über die Warteliste vergeben werden.
Es wird eine Rücktrittsgebühr von 5,00 € erhoben, welche abgebucht werden kann.
Vorverkaufskarten werden nicht zurückgenommen.
Für Studienreisen und Prüfungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.
9. Kursausfall
Die Volkshochschule kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall einer
Kursleiterin oder eines Kursleiters die Veranstaltung ganz oder teilweise
ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen auf
Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
Rückerstattungsansprüche können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht
werden.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für
innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Kurswerbung, Abrechnung,
Bestätigungen, Mahnungen, Absagen, Teilnehmerlisten, vhs-club) der
vhs.Böblingen-Sindelfingen verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der
Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten.
11. Haftung
Die Haftung der vhs wird ausgeschlossen; dies gilt nicht für die
a) Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesund
heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der vhs oder
einer vor
sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen
b) Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der
vhs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs
beruhen
c) Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten)
Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der
Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von
Gegenständen übernimmt die vhs keine Haftung.
12. Unterrichtsmaterial
Soweit nichts anderes in der Kursbeschreibung angegeben ist, sind
Unterrichtsmaterial, Literatur etc. nicht im Kurs-/ Veranstaltungspreis
enthalten.
13. Sonstiges
Abweichende und zusätzliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie auch
schriftlich vereinbart worden sind. Kursleiterinnen und Kursleiter sind nicht
berechtigt, Zusagen zu machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.
Es gilt die jeweilige Hausordnung des Unterrichtsortes, in der Regel der
Volkshochschule oder der Schule, in der die Veranstaltung stattfindet.
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